Seit dem 1. Januar 2016 sind die niedersächsischen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, Patientenfürsprecher zu berufen und so eine unabhängige Anlaufstelle für die Anliegen der Patienten anzubieten. Auch im St. Josefs-Hospital steht eine Patientenfürsprecherin zur Verfügung, die den Dialog zwischen den Patienten und dem Krankenhaus begleitet und auf Wunsch vermittelnd tätig wird.
Die Patientenfürsprecherin ist als Ansprechpartnerin zusätzlich zum bereits bestehenden Beschwerdemanagement des Krankenhauses erreichbar, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie führt weder eine medizinische Beratung noch eine Rechtsberatung durch. Mit der Berufung der ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin erhält das St. Josefs-Hospital einen weiteren wichtigen Baustein im Qualitätsmanagement für mehr Patientenzufriedenheit und Patientensicherheit.